AUTORECHTSTAG AKTUELL

Parken auf Privatgrund – Legal Tech bei der Parkraumbewirtschaftung
„Erst (falsch) geparkt – dann abgeschleppt, abkassiert, abgemahnt?“

Rechtsanwalt Klaus Heimgärtner, ADAC München

23. März 2021

Bewirtschaftete Parkflächen wie Parkhäuser und – garagen, an denen an der durch Schranken gesicherten Ein- oder Ausfahrt Parkgebühren zu entrichten sind, gibt es in Deutschland schon seit langer Zeit. Aber erst seit gut 20 Jahren haben Bewirtschafter Geschäftsideen entwickelt, wie auch unbeschrankte Parkflächen, bspw. Supermarkt-, Kundenparkplätze und auch private Stellflächen, dazu genutzt werden können, um florierende Unternehmen zu betreiben.

Dabei half es auch erheblich, dass vielfach Falschparken auf Privatgrund allenfalls als „Kavaliersdelikt“ angesehen wurde und angesichts immer knapper werdenden Parkraums immer mehr Fahrer ihre Fahrzeuge ungeachtet der Rechtmäßigkeit auf freien, fremden Parkflächen abzustellen neigten.

Die diversen Anbieter boten den Grundstücksberechtigten an, deren Parkplätze von Falschparkern freizuhalten ohne dass diesen dabei Kosten entstünden. Es war vorgesehen, dass die Falschparker die gesamte Geschäftsidee finanzieren sollten.

Was zunächst mit Abschleppen der Falschparker begann, wurde von der Geltendmachung von Vertragsstrafen fortgesetzt und zeigt sich jüngst in der vermehrten Abmahnung durch strafbewehrte Unterlassungserklärungen.

Auch machen sich die Anbieter die technischen Möglichkeiten von Handy und Internet zu Nutze und offerieren den Grundstücksberechtigten „Fangprämien“ für Falschparker. Neben einem Betreiber der App arbeiten dann RA-Gesellschaften und Inkassounternehmen Hand in Hand, um Betroffene durch immer höhere Forderungen zur Zahlung zu bewegen.

Die Falschparker und die Fahrzeughalter wurden dabei mit Beträgen konfrontiert, die deutlich über dem liegen, was marktüblich ist oder bei einem Falschparken nach StVO anfällt. Da dies auch die Verteidigungsbereitschaft der Betroffenen steigerte, hatte sich auch die Rechtsprechung bis hin zum BGH immer wieder mit dem Thema befassen dürfen.

Wie es zu all dem und zu welchen Entscheidungen die Rechtsprechung kam, soll in dem Vortrag von RA Heimgärtner auf dem Deutschen Autorechtstag näher erläutert werden.

>>>hier geht´s zur aktuellen Agenda des Autorechtstags!

>>>hier geht´s zur Online-Anmeldung des Autorechtstags!

>>>hier geht´s zum Anmeldeprospekt des Autorechtstags!