Willkommen beim Deutschen Autorechtstag
Alljährlich ist es das Ziel des DEUTSCHEN AUTORECHTSTAGS, auf dem Gebiet des Autorechts einen kompetenten Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, aktuelle Rechtsentwicklungen und Problemfelder aufzuzeigen, Lösungsmodelle zu entwickeln und praktische Handlungsanweisungen zu erarbeiten.
Das auf das Autorecht fokussierte Themenspektrum umfasst außer den zivilrechtlichen Problemen zum Autokauf und den damit einhergehenden Finanzierungs- und Leasinggeschäften vor allem auch Verkehrsrechtsthemen und Rechtsfragen zum Verbraucherschutz.
Der 19. Deutsche Autorechtstag findet vom 16. – 17. März 2026 statt
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 20.1.2026
Reparatur von (Unfall-)Fahrzeugen Teil II: Regress der Versicherer ggü. Werkstätten
Marcus Gülpen, Rechtsanwalt, Berlin Der Streit um die Höhe der (erforderlichen) Reparaturkosten ist nicht neu – die Haftpflichtversicherer überziehen Werkstätten bereits seit geraumer Zeit mit Regressforderungen, weil angeblich „zu viel“ abgerechnet oder „falsch“ repariert worden sei.Der Deutsche Autorechtstag stellt sich vor:
Die letzten Meldungen im Überblick:
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 13.1.2026
Rechtsprobleme rund um den finanzierten Autokauf
Dr. Christian Grüneberg, Richter beim XI. Zivilsenat des BGH In den vergangenen Jahren hat sich der Bundesgerichtshof in einer Fülle von Entscheidungen mit dem Widerruf von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen befasst. Dabei ging und geht es vor allem um Darlehensverträge, die der Finanzierung von Autokäufen dienten. Beginnend mit dem Grundsatzurteil vom 5.11.2019 hat der Bundesgerichtshof bis in die jüngste Zeit die sich stellenden Rechtsfragen insbesondere zur Ordnungsgemäßheit von Widerrufsbelehrungen und Widerrufsinformationen sowie sonstigen Pflichtangaben, zur missbräuchlichen Ausübung des Widerrufsrechts und zu den Rechtsfolgen des Widerrufs einer Lösung zugeführt.AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 6.1.2026
Aus der Rechtsprechung der Instanzgerichte zum Kaufrecht
Eva Hettwer, Rechtsanwältin, Hamburg Auch im Jahr 2024/2025 haben die Instanzgerichte zahlreiche praxisrelevante Entscheidungen zum Pkw-Kaufrecht getroffen, die die Käuferrechte weiter konkretisieren. Rechtsanwältin Eva Hettwer gibt in kompakter Form einen Überblick über fünf aktuelle Entscheidungen der Land- und Amtsgerichte (LG Kiel, LG Bonn, LG Amberg, AG Kiel, AG München) und arbeitet deren zentrale Aussagen für die anwaltliche Praxis heraus. Im Fokus stehen unter anderem:AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 30.12.2025
Update Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Dr. Matthias Quarch, Vorsitzender Richter am Landgericht Aachen Irgendwo im Landgerichtsbezirk Hagen liegt, so steht es in dem entsprechenden Gerichtsbeschluss, eine weibliche Leiche auf der Straße. Eine Frau überfährt mit ihrem Pkw diese Leiche und flüchtet von der Unfallstelle. Die Staatsanwaltschaft Hagen beantragte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis der Fahrerin. Das AG Hagen lehnte diesen Antrag ab und erkannte, dass es sich gar nicht um eine Unfallflucht handele (NZV 2025, 572 m. Anm. Krenberger). Denn es gebe niemanden, der durch das Überfahren der Leiche wirtschaftlich geschädigt sei. Anfang des Jahrhunderts hatte das AG Rosenheim (NStZ 2003, 318) in einem vergleichbaren Fall noch andersherum entschieden.AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 16.12.2025
Buntes rund um Auto und Verkehr – aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats
Dr. Oliver Klein, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe In den häufig vorkommenden Konstellationen des geleasten oder sicherungsübereigneten Fahrzeugs fallen Eigentum und Besitz am Fahrzeug auseinander. Dies hat zur Folge, dass sich auch die möglichen Ansprüche nach einem Unfall auf unterschiedliche Personen verteilen, so dürfte der Substanzschaden in der Regel beim Eigentümer anfallen, der Nutzungsschaden hingegen beim Besitzer. Nicht immer werden diese Schäden vom jeweiligen Anspruchsinhaber selbst gerichtlich geltend gemacht, vielmehr kommt es in der Praxis häufig zu Abtretungen oder einer gewillkürten Prozessstandschaft. Im Ergebnis entspricht die prozessuale Beziehung von Kläger und Beklagtem nicht notwendig der materiellen Beziehung von Anspruchsinhaber und Schuldner.AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 9.12.2025
Reparatur von Unfallfahrzeugen Teil I: Auswirkungen der Reparaturverzögerungen auf die Praxis
Dr. Thomas Almeroth, Rechtsanwalt, Lehrte Reparaturverzögerungen, die mannigfache Auswirkungen auf die Praxis von Reparaturwerkstätten, Sachverständigen, Versicherern, Rechtsanwälten und deren Mandanten, meistens Werkstattkunden bzw. Unfallgeschädigte, haben, sind inzwischen Gang und Gäbe. War früher die hohe Auslastung von Werkstätten der Hauptgrund für etwaige Verzögerungen, so sind es inzwischen vor allem die Lieferkettenstörungen. Begonnen haben diese mit der „Corona-Pandemie“ im Jahr 2021, hinzugekommen sind in den Folgejahren die sog. Chip- oder Halbleiterkrise sowie zeitweise der Krieg in der Ukraine (Näher dazu Almeroth, Lieferkettenstörungen – Auswirkungen auf Autokauf und Unfallschäden, DAR 2023, 533). Dachte man zunächst an eine vorübergehende Erscheinung, so muss inzwischen, fast fünf Jahre nach Einsetzen des Problems, konstatiert werden, dass die Teilebelieferung das frühere Niveau immer noch nicht wieder erreicht hat.Deutscher Autorechtstag 2026 – die Zukunft des Automobilrechts erleben!
2026 bringt entscheidende Veränderungen für die Automobilwelt: Die Euro-7-Abgasnorm tritt in Kraft und verschärft die Anforderungen an Emissionen, Brems- und Reifenabrieb sowie die Haltbarkeit von Batterien. Assistenzsysteme wie Notbremsassistent und Spurhaltewarnung werden Pflicht, während der CO₂-Preis im Emissionshandel steigt und sich direkt auf Kraftstoffkosten auswirkt. Hinzu kommen der digitale Führerschein, neue Regeln zur Produkthaftung für Software und steuerliche Anpassungen wie die Pendlerpauschale und die fortgesetzte Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge. Auch die E-Auto-Förderung wird neu geregelt, um den Umstieg auf nachhaltige Mobilität weiter zu fördern.19. Deutscher Autorechtstag 16. – 17. März 2026
Das Programm steht! – Jetzt anmelden: Live auf dem Petersberg oder online am Schreibtisch
Der Autorechtstag bietet auch diesmal ein breit gefächertes Themenangebot, präsentiert von hervorragenden Referenten und Experten unter Leitung von Prof. Dr. Ansgar Staudinger. Es umfasst in gewohnt strukturierter Form das gesamte Spektrum der für das Kfz-Wesen relevanten, aktuell upgedateten Rechtsthemen. Auf der Tagung werden erstmals drei BGH-Richter die einschlägige Rechtsprechung ihrer Zivilsenate zum Schaden-, Kauf-, Leasing- und Finanzierungsrecht vorstellen und damit die Bandbreite der höchstrichterlichen deutschen Rechtsprechung mit Autorechtsbezug komplett abdecken.PRESSEBERICHT zum 18. Deutschen Autorechtstag
17. - 18. März 2025 auf dem Petersberg
Hochkarätige Referenten und aktuelle Brennpunkte auf dem Petersberg
18. Deutscher Autorechtstag glänzt mit aktuellen Brennpunktthemen
- BGH-Richter stellen ihre jüngsten Entscheidungen im Kauf-, Leasing- und Verkehrsunfallschadensrecht vor
- Instanzrechtsprechung zum Kauf-, Verkehrsunfallschadens-, Versicherungs- und Verkehrsstrafrecht sowie Überblick über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in der Kfz-Branche
- Rechtssicherer Handel mit gebrauchten E-Autos
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 11.3.2025
LAST MINUTE: TEILNAHMEGUTSCHEINE für den 19. Deutschen Autorechtstag
Jetzt buchen und gewinnen! Wer sich Mittwoch, den 12.3.2025 oder Donnerstag, den 13.3.2025 für die Präsenz-Teilnahme an allen Tagesveranstaltungen des 18. DEUTSCHEN AUTORECHTSTAGS inklusive Übernachtung* anmeldet, erhält einen Teilnahmegutschein für einen der beiden Veranstaltungstage** des 19. DEUTSCHEN AUTORECHTSTAGS vom 16. - 17.3.2026.*begrenztes Kontingent. Vorbehaltlich der Bestätigung des Veranstalters
**ohne Abenddinner am 16.3.2026